Berufsständische Versorgungswerke
Ursprünglich wollten wir hier nur informieren über die Rentenansprüche wegen Berufsunfähigkeit in den berufsständischen Versorgungswerken.
Das Projekt wurde eine Hydra. Bei der Überprüfung vieler Sätze tauchten neue Fragen auf, von kleiner oder großer Relevanz für die Rentenansprüche wegen Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken.
Es gibt 89 oder 90 berufsständische Versorgungswerke in Deutschland. Wir haben sie nicht nachgezählt.
Und es gibt Organisationen, die sich „Versorgungswerk“ nennen, ohne ein berufsständisches Versorgungswerk im klassischen Sinn zu sein, zum Beispiel im Handwerk. Dahinter können sich auch Kapitallebensversicherer, Versorgungskassen und andere Versicherer verbergen, die unter dem Etikett Versorgungswerk ihre Produkte verbreiten.
Wir gehen davon aus, dass es fast zu jeder Frage bei den berufsständischen Versorgungsekren 90 unterschiedliche Antworten gibt.
Vielfältige Satzungen
Die berufsständischen Versorgungswerke sind Angelegenheit der Bundesländer. Die Bundesländer schufen die entsprechenden Gesetze für die Versorgungswerke. Und jedes Versorgungswerk schuf nun seine eigene Satzung, auf der Grundlage dieser Gesetze.
Diese Gesetze und die Satzungen der Versorgungswerke sind in vielen Teilen ähnlich. Aber dennoch gibt es immer wieder Unterschiede.
Bei unserem letzlich nur zum Teil erfolgreichen Versuch, die Materie der Versorgungswerke zu durchdringen, haben wir immerhin einige Erkenntnisse gewonnen.
Als Einstieg in die geheimnisvolle und unübersichtliche Welt der berufsständischen Versorgung mögen sie taugen.
Unvollständig und ohne System gesammelt
Hier ist nichts repräsentativ und hier werden die Informationen auch nicht gepflegt, also aktualisiert. Dies ist nur ein kritischer vorschneller Überblick über die Versorgungswerke. Vielleicht gibt es gute Argumente gegen unsere Ergebnisse. Wir hören diese gerne an und verwerten sie.
Wir glaubten einst selbst, Versorgungswerke seien eine attraktive Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Da wir als Rechtsanwälte selbst Zwangsmitglied sind, gab es nicht viel zu überprüfen und es blieb uns gar keine Wahl. Wir verhehlen nicht, dass wir inzwischen enttäuscht sind von dem, was wir für unsere Beiträge erhalten haben und noch zu erwarten haben.
Auf dieser Website „Berufsunfähigkeitsrente in den Versorgungswerken“ finden Sie folgende Themen:
- Grundlegendes zu den berufsständischen Versorgungswerken
- Vorteile und Nachteile der berufsständischen Versorgungswerke im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Vorteile und Nachteile der berufsständischen Versorgungswerke im Vergleich zu den Angeboten der privaten Versicherungswirtschaft
- Unterschiede in der Organisation der berufsständischen Versorgungswerke
- Ablauf des Verfahrens und optimale Durchsetzung der Ansprüche auf Rente wegen Berufsunfähigkeit in den berufsständischen Versorgungswerken
- Unsere Honorare bei Mandaten im Bereich berufsständischer Versorgungswerke
Werbeblock:
Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln
Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!
Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.
Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.
Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:
- Renten wegen Berufsunfähigkeit in berufsständischen Versorgungswerken
- Schadensersatzforderungen gegen Steuerberater wegen Fehler bei Beitragsfragen der Sozialversicherung.
Die Kosten
Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!
Wir helfen gerne!
Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:
Rufen Sie uns doch einfach an:
02251970080.

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.
E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.
Abweichende Meinung? - Gerne!
Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.
Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet
- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.
Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.
Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.
Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.
Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.
Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.