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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

Wir informieren hier über

Grundlagen der Berufsständischen Versorgungswerke.

Wir, das sind:

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Berufsständische Versorgungswerke

Berufsständische Versorgungswerke sind kollektive Systeme der Altersversorgung. Sie bieten Leistungen vergleichbar der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden mit ihr und der Beamtenversorgung zur ersten von drei Säulen des Altersversorgungssystems gezählt. Die anderen Säulen sollen die betriebliche Altersversorgung und die Privatvorsorge sein.

Die berufsständischen Versorgungswerke unterscheiden sich in Organisation und Finanzierung grundlegend von der gesetzlichen Sozialversicherung.

Die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke sind nicht so vielfältig wie die der staatlichen Rentenversicherung.

Oft wird behauptet, ihre Leistungen seien besser und insbesondere höher. Dies beruhe auf der angeblich besseren Finanzierungsmethode der berufsständischen Versorgungswerke.

Berufsständische Versorgungswerke bieten typischerweise folgende Leistungen:

Berufsständische Versorgungswerke stehen in dem von uns hinterfragten Ruf, überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen. Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken gelten deshalb als besonders attraktiv.

Keine Insolvenzverfahren bei berufsständischen Versorgungswerken

Berufsständische Versorgungswerke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts kann kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, § 12 InsO.

Viele fühlen sich sicher, weil sie dies missverstehen. Damit ist nicht garantiert, dass diese Versorgungswerke nicht pleite gehen können, also zahlungsunfähig werden. Der gesetzliche Ausschluss eines Insolvenzverfahrens schafft kein Vermögen.

Insolvenz wird meist definiert als Unfähigkeit des Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Ob jemand dies kann oder nicht, lässt sich nicht durch Gesetz ausschließen. Entscheidend ist, ob er Geld hat oder nicht.

Der Ausschluss von Insolvenzverfahren bei Körperschaften des öffentlichen Rechts schließt nur aus, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung das Amtsgericht einen Insolvenzverwalter einsetzt, um ein Verfahren zur Bewältigung dieser Insolvenz zu betreiben.

Überlegenheit der berufsständischen Versorgungswerke im Vergleich zur Deutschen Rentenversicherung

Das Ergebnis vorweg: eine generelle Überlegenheit der Altersversorgung im berufsständischen Versorgungswerke ist nicht erkennbar. Wir sind als Rechtsanwälte Zwangsmitglied im Versorgungswerk. Wenn wir eine Wahl hätten, wären wir mit unseren heutigen Erfahrungen nicht Mitglied im Versorgungswerk.

Keine staatlichen Zuschüsse

Die berufsständischen Versorgungswerke verweisen stolz darauf, dass sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Der Nachteil ist, dass diese fehlenden staatlichen Zuschüsse nicht in die Leistungen der Versorgungswerke einfließen können.

Erfolgreiche Kapitalanlagen

Die Befürworter der berufsständischen Versorgungswerke verweisen ebenso stolz darauf, dass sie in der Vergangenheit gute Renditen erzielt hätten.

Wir sind da skeptisch. In aller Regel investieren die Versorgungswerke sehr konservativ, auch Bundesanleihen sind beliebt.

Rentenerhöhung nur alle paar Jahre?

Während die Beiträge zu den Versorgungswerken alljährlich angepasst werden, sieht es bei den Rentenzahlungen wesentlich schlechter aus.

Im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel gab es in den vergangenen Jahren mehr Nullrunden als Jahre mit einer Rentenanpassung, und diese regelmäßig nur mit bescheidenen 2,0 %.

Konkretes Beispiel: Altersrente nach knapp 24 Beitragsjahren aus dem Versorgungswerk der Rechtsanwälte NRW ab dem Dezember 2009
betrug damals:

Dezember 2009 1787,82 €
Februar 2022 1919,19 €
Steigerung in 13 Jahre: 7,348 % = 131,37 €

7,384 % auf 13 Jahre umgelegt ergibt weniger als 0,6 % jährliche Steigerung. Es gab keine Erhöhung in den Jahren 2020, 2021 und 2022!

Die Steigerungen bei der Deutschen Rentenversicherung seit 2010 waren wesentlich höher: mit rund 25 % mehr als das Dreifache.

Wir haben hier einige Beispiele zum Leistungsumfang der Versorgungswerke zusammengestellt

Jedes Versorgungswerk regelt die Leistungen in seiner Satzung nach eigenen Vorstellungen, so dass sich nichts verallgemeinern lässt.

Wir können also die grundsätzliche Überlegenheit der berufsständischen Versorgungswerke für ihre Mitglieder nicht erkennen. Damit sind wir vermutlich noch Vertreter der Mindermeinung.

Die Abgeordneten der Landtage von Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen fanden jedenfalls das Modell der berufsständischen Versorgung attraktiv und gründeten ein eigenes Versorgungswerk, das mit der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe kooperiert.

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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