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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

Wir informieren hier über

unsere Rechtsanwaltshonorare bei Mandaten gegen Versorgungswerke.

Wir, das sind:

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Home: Berufsunfähigkeit in den Versorgungswerken
Verfahren und optimale Durchsetzung der Rente wegen Berufsunfähigkeit Versorgungswerken
Unsere Honorare bei Mandaten Versorgungswerke
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Grundlegendes zu den berufsständischen Versorgungswerken
Versorgungswerke im Vergleich gesetzliche Rentenversicherung
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Organisation der Versorgungswerke
Kontakt, Impressum,  und Datenschutz

Unsere Honorare

Für unsere Tätigkeit bei Mandaten mit den berufsständischen Versorgungswerken wenden wir die gleichen Prinzipien an, wie generell bei unseren sonstigen Honoraren für die Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Beratung

Für die umfassende beratende Tätigkeit unterbreiten wir ein Angebot für ein Pauschalhonorar. Dies deckt die gesamte Beratung ab, ohne Nachforderungen unsererseits.

Unsere Beratung beschränkt sich nicht auf die reine Beantwortung von Rechtsfragen. Falls zum Beispiel der Mandant die Frage hat, ob ein Antrag auf Rente wegen Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk erfolgsversprechend ist, geben wir nicht nur eine juristische Bewertung ab. Wir suchen gemeinsam eine Lösung zur optimalen Vorbereitung des Antrags oder des weiteren Vorgehens. Wir checken die Gutachten und prüfen, ob deren Qualität verbessert werden kann.

Erstberatung?

Viele meinen, eine „Erstberatung“, sei besonders preiswert.

Nur: die Leistung bei einer Erstberatung ist beschränkt, eben auf diese erste Beratung. Damit soll die Schwellenangst für die Mandanten reduziert werden.

Aber diese Angelegenheiten gegen die Versorgungswerke sind regelmäßig so komplex, dass sie nicht in einem Beratungsgespräch erfolgsversprechend geklärt werden können.

Bei unserem Honorar-Angebot richten wir uns nach dem von uns erwarteten Arbeitsaufwand. Und falls der potentielle Mandant mit unserem Honorarvorschlag nicht einverstanden ist, dann war es das eben. Kosten werden auf ihn nicht zukommen.

Bis zu unserem Honorarangebot - ohne Kosten

Wir unterbreiteten noch nie ein Angebot, das den Betrag von 1.000,00 € überschritt. Selten überschreiten wir den Betrag von 500,00 €.

Unsere Mandanten fanden unsere Honorare im Nachhinein stets angemessen, für das, was sie an Leistungen von uns erhielten.

Um ein angemessenes Angebot unterbreiten zu können, müssen wir uns vorab einen Überblick verschaffen über die zu lösende Aufgabe. Bis zur Abgabe unseres Angebots ist diese Tätigkeit kostenlos. Dies wird oft als "kostenlose Ersteinschätzung" bezeichnet.

Wir arbeiten mit pauschalen Honoraren, nicht mit irgendwelchen Stundensätzen. Diese fördern die Qualität anwaltlicher Arbeit nicht, sondern nur die Dicke der Schriftsätze. Getretener Quark wird breit, nicht stark (Goethe).

Honorar für Vertretung - auch bei Gericht

Für die sonstige außergerichtliche Tätigkeit (Auftreten als Anwalt gegenüber Dritten) wie auch für die gerichtliche Tätigkeit berechnet sich unser Honorar entsprechend den gesetzlichen Regeln am Gegenstandswert. Dies ist auch die Grundlage für Abrechnung mit Rechtsschutzversicherern.

Keine Vereinbarung Zusatzhonorar

Wir nutzten bei Mandaten gegen die berufsständischen Versorgungswerke noch nie die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Tätigkeit höhere Honorare zu vereinbaren , sodass wir uns stets auf die gesetzlichen Gebühren beschränkten.

Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist für die Verfahren mit den berufsständischen Versorgungswerken dringend anzuraten. Wir wissen nicht vorher, ob umfangreiche Gutachten erstellt werden müssen, mit entsprechenden Kosten. Vor solchen verdeckten Risiken schützen auch die Rechtsschutzversicherungen.

Eine Rechtsschutzversicherung nutzt nichts, falls sie das Risiko der Rentenansprüche nicht abdeckt, weil sie zum Beispiel nur Verkehrsrechtsschutz verspricht. Prüfen Sie Ihren Versicherungsumfang rechtzeitig.

Die Rechtsschutzversicherungen haben unterschiedliche Wartezeiten, ab denen sie eintreten. Am weitesten verbreitet ist eine Wartezeit von drei Monaten.

Unsere Homepage wird zumeist erst besucht, wenn Probleme drohen. Wir empfehlen deshalb dringend, die Rechtsschutzversicherung umgehend abzuschließen.

Wir können mutiger streiten für die Interessen unserer Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken.

Ohne Versicherung bleibt immer ein Thema, wie hoch die Kosten und wie gut die Chancen sind. Das ist abzuwägen.

Mit einer Rechtsschutzversicherung ist dieses Thema vom Tisch. Wir können jede Chance nutzen, auch die kleinste.

Sie sollten sich beeilen. Entscheidend für deren Eintrittspflicht ist der Versicherungsfall, also ein behaupteter Rechtsverstoß oder die Antragsstellung. Nur die Sorge, dass ein Rechtsverstoß künftig eintreten könne, ist noch kein Versicherungsfall. Auch der desolate Gesundheitszustand ist noch kein Versicherungsfall, sondern erst der Antrag auf Leistungen, gegen deren Ablehnung wir vorgehen.

Und für den Fall, dass Sie diese Versicherung danach doch nicht brauchen: umso besser für Sie!

Unabhängig von RS - Versicherungen

Wir vermitteln keine Versicherungen, wir erhalten keine Provision und wir haben auch keine Sondervereinbarungen mit Rechtsschutzversicherern, wie manche anderen Anwälte.

Unsere absolute Unabhängigkeit ist uns wichtiger, als von den Versicherern Mandate vermittelt zu erhalten, bei denen wir deren Erwartungen erfüllen sollen und nicht die unserer Mandanten. Die Interessen der Mandanten zu wahren ist unsere Aufgabe, und sie zahlten ihre Versicherungsprämien, um vollen Einsatz von uns zu erhalten.

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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