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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

Wir informieren hier über

Berufsunfähigkeit – unterschiedlicher Schutz in Versorgungswerken und gesetzlicher Rentenversicherung

Wir, das sind:

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Ansprüche bei Berufsunfähigkeit

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet den Schutz gegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausdrücklich als Berufsunfähigkeitsrente. Die früheren Regelungen zur Berufsunfähigkeitsrente wurden ersetzt durch eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet also eine Rente wegen Erwerbsminderung, bei einer starken Beschränkung des Leistungsvermögens.

Kein sofortiger Schutz in der Rentenversicherung

Voraussetzung für diese Renten sind Beiträge für 60 Monate. Solche Beitragszeiten sind zunächst die Monate der normalen Berufstätigkeit, die zu Pflichtbeiträgen führen. Über die vielen Spezialfälle, mit denen solche Beitragsmonate ersetzt werden (Ausbildungszeiten, Erziehungszeiten, freiwillige Versicherung) wollen wir hier nicht informieren, und auch nicht über weitere Besonderheiten. Hier geht es nur um den Vergleich der Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke gegenüber anderen Vorsorgemodellen, also auch mit privaten Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit.

Große Unterschiede zwischen beiden Systemen

Die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke bei Verlust der Leistungsfähigkeit im Beruf sind üppiger bemessen als die der Deutschen Rentenversicherung. Aber die Hürde, um diese Leistungen zu beziehen, ist viel viel höher. Bei einer erheblichen Leistungseinschränkung, bei der aber noch ein Restleistungsvermögen verbleibt, hilft das System der abgestuften Leistungen und entsprechend abgestuften Zugangsvoraussetzungen den Betroffenen mehr, als das „alles oder nix“ der berufsständischen Versorgungswerke.

Leider kann man hier nicht mehr sagen, als „es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an“, und diese sind zu prüfen.

Vorteile auf beiden Seiten

Wir meinen, dass es in diesem Bereich keinen klaren Vorteil für eines der beiden Systeme gibt. Wer kurz nach dem Berufsstart seine Berufsunfähigkeit völlig verliert, ist in den berufsständischen Versorgungswerken von Beginn an voll leistungsberechtigt. Führen gesundheitliche Beeinträchtigungen aber im Lauf der Jahre zu einem kräftigen aber nicht totalen Leistungsverfall, ist der Schutz in der gesetzlichen Rentenversicherung besser.

Die Versorgungswerke kennen keine Maßnahmen der Umschulung oder Wiedereingliederung. Sie sehen bei Rehamaßnahmen nur anteilige finanzielle Leistungen als „Kann-Leistung“ vor.

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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